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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Leistungserbringung“) der Betreibergesellschaft (nachfolgend „Hotel“ genannt).

2.    Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

3.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies vorher schriftlich vereinbart haben.

Vertragsabschluss, -partner

1.     Angebote des Hotels sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

2.    Vertragspartner sind das Hotel und der Gast / Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Untervermietung, Nutzungsart

1.     Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB). § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet im geschäftlichen Verkehr keine Anwendung.

2.    Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, Social Media Aktivitäten, sonstige Marketing – & Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung des Hotels, hat das Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss der Kunde den vereinbarten Preis für die gebuchten Hotelzimmer abzüglich der ersparten Aufwendungen des Hotels zahlen.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.     Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In Zeit). Für Gruppen (ab 2 Zimmern oder mehr) stehen die Zimmer ab 16 Uhr zur Verfügung (Gruppen Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.    Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr 50% des Zimmerpreises und ab 15 Uhr 100% des Zimmerpreises in Rechnung stellen gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.    Vorzeitige Anreise und späte Abreise:
Wenn der Kunde früh am Tag anreist und sofort, noch vor dem regulären Check-In, Zugang zum Zimmer wünscht, wird vom Hotel empfohlen, auch die vorangehende Nacht zu reservieren, um den sofortigen Zugang zu garantieren.
Ebenso behält der Kunde bei später Abreise garantiert Zugang zum Zimmer, wenn die darauffolgende Nacht gebucht wird. Sollten keine weiteren Nächte reserviert werden, kann das Gepäck aufbewahrt und die öffentlichen Einrichtungen des Hotels weiter benutzt werden.

Hausregeln

1.     Rauchen: Das Telegraphenamt ist ein Nichtraucher Hotel. Bei Zuwiderhandlung, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit €250,00 berechnet. Falls Zigarettenrauch o.ä. einen falschen Feueralarm verursacht, werden €2.000,00 extra berechnet, sowie zusätzlich alle Kosten die im Zusammenhang mit der automatischen Alarmierung der Feuerwehr bzw. Polizei entstehen.

2.    Drogen: Jeglicher Gebrauch und Missbrauch illegaler und gesetzlich verbotener Drogen im Telegraphenamt ist strikt verboten. Jede Zuwiderhandlung wird der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht.

3.    Lärmschutz: Die Hotelzimmer sind keine Party Location. Die Lautstärke in den Zimmern muss ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke reduziert werden.

Leistungen und Preise

1.         Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.    Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Lokale Abgaben, z. B. die Berlin City Tax (Übernachtungssteuer), sind in den vereinbarten Preisen nicht enthalten. Im Hinblick auf Verträge mit nichtprivaten Kunden behält sich das Hotel vor, Nettopreise anzugeben oder zu vereinbaren.

4.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Hotelaufenthalt 12 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für seine Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

5.    Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten  Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Daten oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem grundsätzlich zustimmt.

6.    Veränderungen des Umsatzsteuersatzes führen nicht automatisch zu einer Veränderung der Preise. Ein Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung der Parteien untereinander ist ausgeschlossen.

7.    Alle angegebenen Preise und Leistungen beziehen sich bei Einzelzimmern auf 1 Person und bei Doppelzimmern auf 2 Personen.

8.    Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit einer Buchungsnummer (es wird empfohlen, diese Nummer aufzubewahren) und allen Buchungsdetails.

9.    Verlängerungen des Aufenthalts müssen für die gewünschten Daten als neue Reservierung behandelt werden und unterliegen der Zimmerverfügbarkeit sowie aktuellen Preisen. Der Übernachtungspreis unterliegt möglichen Änderungen.

10.  Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel im vollen Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, es sei denn, er weist nach, dass kein Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für Kosten, die durch übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden.

Zahlung und Aufrechnung

1.         Das Hotel ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung.

2.    Das Hotel stellt höchste Ansprüche an die Sicherheit der persönlichen Daten. Das Buchungssystem verschlüsselt die Kreditkartendetails, damit diese Informationen nicht gelesen werden können, während sie über das Internet versendet werden.

3.           Sofern keine Zahlung vor Ort vereinbart wurde oder erfolgt ist, sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

4.    Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von €5,00 an das Hotel zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel keine oder wesentlich geringere Kosten für die Mahnung entstanden sind.

5.    Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

6.    Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.    An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht, § 704 BGB.

 Nichterscheinen / Rücktritt / Stornierung des Kunden

1.     Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Übernachtungen sollen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB).

3.    Für gemietete Hotelzimmer ist vorbehaltlich Nr. 4 das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Zustimmung gem. Nr. 1 nicht erfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Das Hotel muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist im Fall des Rücktritts vorbehaltlich Nr. 4 verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.       Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne damit Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nr. 4 vorliegt.

5.    Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Rücktritt des Hotels

1.     Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.

2.    Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.    Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

·       höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Streik oder Stromausfall);

·       Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;

·       das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

·       der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

·       der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne die vorherige Zustimmung des Hotels vornimmt;

·       ein Verstoß gegen die Hausregeln vorliegt.

4.    Das Recht des Hotels Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht berührt.

5.    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Generelle Haftung des Hotels; Verjährung

1.     Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Nr. 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.           Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer vom Hotel übernommenen Garantie und solche Ansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und einer Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.

3.    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4.    Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung oder Fürsorgepflicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.    Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Nr. 4 unberührt. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens €3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu €800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert der für das Hotel vorgesehenen Versicherungssumme von €800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Untergang oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, § 703 BGB.

6.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie dessen Inhalts, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.    Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

8.    Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und die Nachsendung nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

9.    Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit oder wenn dem Hotel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Fundsachen

Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Gegenstände sechs Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt erwirbt der Finder Eigentum an dem Gegenstand, wenn der Berechtigte weder bekannt geworden ist, noch der Berechtigte sein Recht angemeldet hat.

Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Hotel ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gutscheine für Übernachtungen 

1.         Geltungsbereich und Gästeinformation:
Der Gutschein berechtigt den Inhaber des Gutscheins, diesen nur für Übernachtungen in der Telegraphenamt Berlin GmbH einzulösen. Das Einlösen des Gutscheines in anderen Bereichen des Hotels oder den Bars/Restaurants ist nicht möglich.

2.        Einlösen des Gutscheines:

2.1.          Gutscheine sind nicht übertragbar. Gutscheine dürfen nur von der Person eingelöst werden, welche im Gutschein genannt wird.

2.2.        Gutscheine sind nach Erstellung 1 Jahr gültig und können in diesem Zeitraum auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit eingelöst werden.

2.3.        Der Gutschein kann nur in einem Betrag insgesamt eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung, eine Gutschrift, eine Rückerstattung oder einen neuen Gutschein.

2.4.        Bei der Buchung muss die Gutscheinnummer angegeben werden.

2.5.        Der Gutschein muss physisch bei Check In ausgehändigt werden.

2.6.        Wird die Übernachtung nicht wahrgenommen, behält sich das Telegraphenamt vor, das Nichterscheinen mit dem Gutschein zu verrechnen. Der Gutschein verfällt somit.

3.        Gewährleistung

Die Telegraphenamt Berlin GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen.

Schlussbestimmungen

1.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

2.    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

3.    Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.